Artikel: Klage gegen Studiengebühren - Entscheidung morgen in Mannheim[ Hochschule ]
11.02.2009  |   Klicks: 1551   |   Kommentare: 1   |   Autor: pdmax
Klage gegen Studiengebühren - Entscheidung morgen in Mannheim
Morgen haben die Richter am Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu entscheiden, ob die Gebührenpflicht gegen höherrangiges Recht verstößt. Über 2.500 Studierende hatten geklagt.
Nach der Einführung der Studiengebühren haben landesweit mehr als 2.500 Studierende gegen Gebührenbescheide Klage eingereicht. Zur Vereinfachung des Verfahrens hatte der Zusammenschluss der Studierendenvertretungen, die Landesastenkonferenz Baden-Württemberg, an jedem der vier Verwaltungsgerichte des Landes Musterklagen organisiert.
Bis jetzt haben nur die Verwaltungsgerichte Freiburg und Karlsruhe über die Klagen entschieden, in Stuttgart und Sigmaringen steht die Entscheidung noch aus.

In Freiburg und Karlsruhe wurden die Klagen ihrer zeit abgewiesen. Wird eine Verfassungswidrigkeit von Gesetzen geltend gemacht, gibt es für die Richter der Verwaltungsgerichte nur zwei Möglichkeiten: die Klage abweisen oder deren Vorlage zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht. Dazu müssen die Richter von der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes überzeugt sein.

War das bei den Verhandlungen im Sommer 2007 nicht der Fall, so ist die Ausgangslage für die Verhandlung morgen in Mannheim nicht zwangsläufig dieselbe.

Die Diskussion um Studiengebühren hat seit dem merklich an Fahrt aufgenommen, und besonders den Kritikern der als unsozial empfundenen Abgabe bläst der Wind kräftig in die Segel.

In Österreich und Hessen wurden Studiengebühren wieder abgeschafft, Hamburg hat sich für ein Modell nachlaufender Studiengebühren entschieden.
Jüngere Studien belegen, dass Studiengebühren von der Aufnahme eines Hochschulstudiums abschrecken, vor allem Studienberechtigte aus Haushalten mit "niedrigerem" Bildungsniveau - eine Tatsache von erheblicher rechtlicher Bedeutung, um die in den erstinstanzlichen Verfahren noch gestritten, und welche mangels ausreichender Belege seitens der Gerichte verneint wurde.
Auch in Baden-Württemberg wurde das Landeshochschulgesetz zum kommenden Sommersemester entschärft, was Kritiker gerne als ein Eingestehen von bildungs- und sozialpolitischen Fehlern werten.

Viele Studenten dürften also gespannt auf das Urteil der Mannheimer Richter morgen schauen, wenn die Frage beantwortet wird, ob die jüngsten Entwicklungen und Tendenzen rund um das Thema Studiengebühren die Bewertung der Verfassungswidrigkeit der Abgaben tangieren.

Die Sitzung beginnt morgen, Donnerstag, den 12.02. um 10 Uhr im Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Sitzungssaal II.
 
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1 Kommentare zu diesem Artikel
11.02.09, 17:38 Uhr #1 von Mazzic
Ob die uns die Gebühren rückerstatten im Falle eines "Sieges"?
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