Artikel: News für Monnemer[ Stadtleben ]
27.12.2013  |   Klicks: 3136   |   Kommentare: 0   |   Autor: team
News für Monnemer
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Silvester: Stadt ruft zu Rücksicht auf

Am 31. Dezember ist es wieder so weit: Der Jahreswechsel steht an – und mit ihm ein buntes Feuerwerk und jede Menge Knallkörper. Der Startschuss für den Verkauf fällt in diesem Jahr am Samstag, 28. Dezember. Bis einschließlich Montag, 31. Dezember, dürfen Feuerwerksartikel – so genannte Kleinfeuerwerke der Klasse II – erworben werden. Diese Feuerwerkskörper dürfen nur innerhalb geschlossener Verkaufsräume und nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden.

Abgebrannt werden dürfen Raketen, Böller und Co. ab 31. Dezember, 0 Uhr, bis 1. Januar, 24 Uhr.
Um Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden, ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten. Auch in der Nähe von Fachwerkhäusern und Gebäuden mit Reetdach dürfen keine Feuerwerkskörper gezündet werden.

Feuerwerke sind explosionsgefährdete Stoffe und potenziell gefährlich. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb darum, folgende Hinweise zu beachten:
• Bitte vor dem Abbrennen der Feuerwerkskörper sorgfältig die Gebrauchsanweisung lesen. Die meisten pyrotechnischen Erzeugnisse dürfen nur im Freien gezündet werden.
• Feuerwerkskörper niemals selbst basteln und im Handel erworbene Artikel nicht verändern.
• Bitte keine Feuerwerkskörper der Klasse II an Kinder oder Jugendliche weitergeben.
• „Blindgänger“ nicht aufheben oder erneut zünden.
• Als „Abschussrampen“ für Raketen eignen sich mit Wasser oder Sand gefüllte Flaschen mit engem Hals.
• Geschlossene Fenster und Türen (auch Kellerfenster, Balkontüren und Dachfenster) schützen vor brandgefährlichen „Querschlägern“.
• Keine Wunderkerzen in den Weihnachtsbaum hängen. Der trockene Baum kann explosionsartig abbrennen.


Parkschein - Änderungen zum 01. Januar

In der Innenstadt (Gebührenzone 1) wird einheitlich von Montag bis Samstag jeweils von 9 bis 20 Uhr ein Parkschein benötigt. Bisher musste montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 16 Uhr ein Parkscheinticket gezogen werden. Die Höhe der Parkgebühren bleibt unverändert bei 50 Cent je angefangene 20 Minuten.

"Gebührenzone 1" – umfasst die gesamte Innenstadt innerhalb des Rings, den Ring selbst, den Bereich um das Schloss, das Hauptbahnhof-Areal nördlich der Bahnanlagen, die westlichen Teile der Schwetzingerstadt und der Oststadt einschließlich folgender Begrenzungsstraßen: Heinrich-von-Stephan-Straße, Heinrich-Lanz-Straße, Seckenheimer Straße zwischen Lanz- und Werderstraße, Werderstraße, Kolpingstraße zwischen Werder- und Renzstraße, Renzstraße und Cahn-Garnier-Ufer.

Die Parkscheinautomaten und die Beschilderung werden bis Mitte Januar umgestellt sein. Um den Autofahrern anschließend genügend Zeit zu geben, sich zu informieren und auf die geänderten Parkbedingungen einzustellen, wird die erweiterte gebührenpflichtige Zeit erst ab Februar überwacht.


S-Bahn Mannheim-Darmstadt wird ausgebaut

Der S-Bahn-gerechte Ausbau der Bahnstrecke zwischen Mannheim und Darmstadt ist beschlossen: Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN) und die DB Station&Service AG haben den Realisierungs- und Finanzierungsvertrag unterzeichnet.

„Mit dem gerade unterschriebenen Vertrag können wir eine bedeutende Nord-Süd-Achse der S-Bahn RheinNeckar ausbauen und so einen weiteren Schritt der zweiten Ausbaustufe in Angriff nehmen“, freut sich der Vorsitzende des ZRN, Erster Bürgermeister Christian Specht. „Für die Strecke, die zwei wichtige Zentren der Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen verbindet, stehen nun auf baden-württembergischer Seite knapp 38 Mio Euro bereit.“

Eine Kosten-Nutzen-Untersuchung hat ergeben, dass der Volkswirtschaftliche Nutzen des S-Bahn-Ausbaus zwischen Mannheim und Darmstadt über 2,8-mal so groß ist wie seine Kosten. Damit kann das Projekt aus Mitteln des Gemeinde-Verkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) gefördert werden. Auf dieser Grundlage kann der Bund 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von insgesamt 24,6 Mio Euro übernehmen, das Land Baden-Württemberg kann weitere 20 Prozent tragen.

Zwischen Mannheim und Darmstadt sollen insgesamt acht Stationen S-Bahn-gerecht ausgebaut werden: In Baden-Württemberg sind das ‚Mannheim-Friedrichsfeld‘, ‚Ladenburg‘, ‚Heddesheim/Hirschberg‘, ‚Lützelsachsen‘, ‚Weinheim‘ und ‚Laudenbach‘. Hinzu kommen ‚Bensheim-Auerbach‘ und ‚Zwingenberg‘ auf Hessischer Seite. Für diese beiden Stationen wird ein separater Realisierungs- und Finanzierungsvertrag mit dem Land Hessen unterschrieben.


Achtung Blitzer

Die Stadt Mannheim führt vom 30. Dezember bis 3. Januar Geschwindigkeitskontrollen in folgenden Straßen durch - kurzfristige Änderungen möglich:

Am Stich – Anemonenweg – B 38a – Badenweilerstraße – Braunschweiger Allee – Casterfeldstraße – Dürerstraße – Hermsheimer Straße – Kronenburgstraße – Lange Rötter Straße – Mudauer Ring – Relaisstraße – Rheinauer Ring – Schafweide – Schienenstraße – Spreewaldallee – Storchenstraße
 
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